Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis ist der Berufsausweis für Berufslernende nach erfolgreichem Abschluss einer drei- oder vierjährigen Lehre in der Schweiz. Früher gab es auch zweijährige Lehren mit Fähigkeitszeugnis, zum Beispiel Verkäuferin. 1 Die Berufsbezeichnungen in Liechtenstein entsprechen jenen der Schweiz. Seit werden die Abschlusszeugnisse drei- und vierjähriger Lehren als. 2 Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ wird nach einer erfolgreichen beruflichen Grundbildung (Lehre, Berufslehre) erlangt. 3 Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ - Eidgenössisches Berufsattest EBA Das Schweizer Bildungssystem erlaubt es auch Erwachsenen. 4 Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt ein eidgenössisch Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation und mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis, z.B. «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis». 5 Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ wird nach einer erfolgreichen beruflichen Grundbildung (Lehre, Berufslehre) erlangt. Die zur Berufsausbildung erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen werden in der jährigen Ausbildung durch Theorie und Praxis vermittelt. 6 Das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis selbst wird nach bestandener Lehrabschlussprüfung von den kantonalen Behörden ausgestellt. Das Dokument ist im DIN-A5-Format; der Notenausweis ist ein eigenes Dokument. Dadurch kann das eigentliche Fähigkeitszeugnis ohne Notenausweis geführt werden. 7 Erwachsene können ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder Berufsattest (EBA) erlangen, ohne die entsprechende berufliche Grundbildung absolviert zu haben, indem sie direkt die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) ablegen. Das sieht Artikel 32 der Verordnung über die Berufsbildung vor. 8 Lehrjahr der 3- bis 4-Jährigen Berufslehren eingestiegen werden. Bei bestandener Aufnahmeprüfung besteht die Möglichkeit die Berufsmaturitätsschule zu besuchen. Der Abschluss erfolgt mit einem geregelten Qualifikationsverfahren zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (Lehrabschlussprüfung). 9 Das Ablegen einer Berufsprüfung setzt ein eidgenössisch Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation und mehrjährige Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld voraus. Erfolgreiche Absolvierende erhalten einen eidgenössischen Fachausweis, z.B. «HR-Fachfrau mit eidgenössischem Fachausweis». efz schweiz deutschland 10 Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis wird in der Schweiz nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung vergeben. Es ist vergleichbar mit einem österreichischen. 11