Der gewählte Psychotherapeut muss allerdings eine Kassenzulassung haben, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. 1 Bei so einem Psychologen brauchst du keine Überweisung, du gehst einfach hin und vereinbart einen ersten Termin. Bei diesem Termin besprecht ihr. 2 Eine ärztliche Überweisung zur Psychotherapie ist nicht notwendig. Dennoch wird ein Konsiliarbericht benötigt um eine körperliche Erkrankung auszuschließen. 3 Nein, du brauchst keine Überweisung vom Arzt. Der Psychotherapeut ist dem Arzt nicht untergeordnet. Die Kasse bezahlt die Therapie, wenn der Psychotherapeut. 4 Mithilfe eines Überweisungsscheins können relevante Informationen über die Beschwerden, Diagnose und Krankheitsstand an den Facharzt weitergegeben werden. Auch Medikamentenplan, Laborwerte und Befunde können beigelegt werden. Damit bekommt der Facharzt einen umfangreichen Eindruck vom Patienten und seinen Beschwerden. 5 Gesetzlich Versicherte können ohne Überweisung zum Facharzt – mit folgenden Ausnahmen In Deutschland herrscht zwar freie Arztwahl, jedoch nicht ohne Einschränkungen. 6 Ein psychologischer Psychotherapeut kann in einer Klinik arbeiten oder eine eigene Praxis eröffnen. Ohne Kassenzulassung kann er entweder privat abrechnen oder im Kostenerstattungsverfahren arbeiten. Bei so einem Psychologen brauchst du keine Überweisung, du gehst einfach hin und vereinbart einen ersten Termin. 7 Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeut*in erforderlich. Für einen Kostenzuschuss zu den ersten 10 Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des*der Psychotherapeut*in bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. 8 Gesetzlich Versicherte können in Deutschland ohne Überweisung vom Hausarzt einen Psychiater oder Psychotherapeuten für ein Erstgespräch aufsuchen. Gleichwohl empfiehlt sich eine hausärztliche Voruntersuchung, um mögliche organische Ursachen für die Beschwerden auszuschließen. 9 Bei beihilfeberechtigten Patient*innen werden auf Antrag die Kosten einer Psychotherapie anteilig erstattet. Die Psychotherapeut*in muss dafür aber entweder eine Kassenzulassung haben oder seine Qualifikation in einem Richtlinienpsychotherapieverfahren nachweisen können. gründe zum psychologen zu gehen 10 überweisung zum psychologen vom hausarzt 12